§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennehme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen angenommen. Etwaigen Allgemeines Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche zugeordnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingung sind natürliche oder juristische Personen oder rechtskräftige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingung sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Bei Lieferung von neuen Maschinen oder Geräten unterliegen diese den Lieferungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellerwerks. Sollten diese nicht wirksam vereinbart worden sein, gelten ersatzweise unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.
Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Abweichende, entgegnstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Soweit die Auftragnehmerin mit einem Auftragnehmer in fortlaufender Geschäftsverbindung steht, gelten diese Bedingungen für jeden einzelnen Auftrag auch dann, wenn die Bedingungen nicht jeder einzelnen Auftragsbestätigung ausdrücklich beigelegt sind oder auf sie Bezug genommen wird.

§ 2 Vertragschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung zzgl. Mehrwertsteuer. Wenn sich nach Auftragserteilung die Tariflöhne und allgemeinen Kosten erhöhen oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, Fabrikation und Vertrieb verteuern, behalten wir uns eine Preiserhöhung vor.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellt Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss folgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Wir sind berechtigt, in diesem Fall wirtschaftlich gleichwertige Ersatzware zu liefern. Mit Empfang der Ersatzware gilt die Ersatzware als vertraglich geschuldet.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns eine Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Den Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald er Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen vereinbarten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden ; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§ 5 Vergütung

Der angebotene Kaufpreis ist bindend ( ggf. befristet).
Bei Versendungskauf werden Versandkosten je nach Größe der auszuliefernden Menge und Entfernung gesondert berechnet.
Der Kunde kann den Kaufpreis Nachnahme oder Rechnung leisten.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Pflicht kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann eine Zurückhaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Montage und Inbetriebsetzung ist in den Preisen grundsätzlich nicht inbegriffen. Wird die Montage durch die Monteure der Auftragnehmerin ausgeführt, so berechnet diese hiefür die jeweiligen gültigen Stundensätze für Montagelöhne, die Fahrtstunden und die Fahrtkosten sowie die jeweiligen Tagespauschalsätze für Unterkunft und Verpflegung.

§ 6 Rücktrittsrecht der Auftragnehmerin

Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmerin, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Gefahrübergang

Ist der Verkäufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Haftung (Gewährleistung)

Ist der Käufer Unternehmer leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung ( Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages ( Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde ( Voll- und Leergut ) und Transportmittel sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren, sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Andere erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Lieferung, nicht erkennbare Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Erkennen, schriftlich geltend zu machen.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels wegen gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Haftungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Haftungspflicht zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Haftungspflicht ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat ( Ziff. 4 dieser Bestimmung).
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber bei Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
Der Käufer hat Saldenbestätigung, insbesondere bei Leergutsalden und sonstige Abrechnungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei uns zu erheben. Erhebt der Käufer nicht fristgerecht Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen oder Abrechnungen als anerkannt.

§ 10 Zahlung

Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar, ohne jeden Abzug und nur an uns, bzw. unsere schriftlich bevollmächtigten Mitarbeiter, zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Banklastschriften, Abbuchungen oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Rücklastschriftgebühren und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstig gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung zahlt.
Soweit der Käufer sich im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung- auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 11 Leergut

Paletten, Kisten, Container, CO2- Flaschen, Mehrwegflaschen, Fässer usw. werden dem Kunden nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Hierfür werden Pfandgelder nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. Die Pfandgelder sind zugleich mit der Kaufpreisforderung fällig und zu bezahlen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Rückgabe des Leergutes im ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgegebene Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. hat der Käufer Schadenersatz in Höhe des Widerbeschaffungswertes abzgl. Eines angemessenen Abzugs Alt für Neu zu leisten. Als angemessen wird ein Abzug von 30% vereinbart. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen höheren Abzug nachzuweisen.

Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflasche nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Ablieferdatum wird die handlesübliche bzw. vom Kohlensäurehersteller in Rechnung gestellte Miete berechnet.

Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von 12 Monaten nach Lieferdatum oder nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht unverzüglich zurückgegeben, so sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzgl. Eines Abzuges Alt für Neu nach Maßgabe der obigen Ausführungen zu verlangen.

§ 12 Mietbedingungen für Schankmaterial und Zubehör

Die Mietpreise gelten für eine Mietdauer von drei Tagen längstens über ein Wochenende von Donnerstag bis zum folgenden Dienstag. Für eine längere Mietdauer sind besondere Mietgebühren zu vereinbaren. Die genauen Termine für den Auf- und Abbau werden individuell mit jedem Mieter vereinbart. Unwesentliche Verschiebungen sind möglich. Nach fester Bestellung durch den Mieter oder nach unserer verbindlichen Terminzusage ist der Mieter zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet.
Für Zelte, Pavillions, Verkaufswagen, Kühlwagen, Trugen und Schankmaterial ist bei der Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmiete zu leisten. Sollte es zu einer Rücknahme der Bestellung durch den Mieter kommen und die vorgesehene Mietsache kurzfristig nicht anders zu vermieten sein, so verfällt diese Anzahlung als Schadenersatz an den Vermieter.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Mietgutes oder durch Diebstahl entstehen.
Leihgläser werden von uns in einwandfreiem Zustand vermietet. Die Gläser sind beim Empfang sofort auf Anzahl und Unversehrtheit zu prüfen und werden im Nachhinein nicht mehr hingenommen. Glasbruch wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet. Fehlmengen und Beschädigungen werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Mietpreise verstehen sich unter der Bedingung, dass die ausgeschenkten Waren ausschließlich von uns bezogen werden. Sollten fremdbezogene Waren ausgeschenkt werden, erhöhen sich die Miet- und Leihpreise um das dreifache.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageanhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.